22-01-09-CoTaBu-Der Schwur der Kriminalistin + ausgesetztes Gesetz

Gestern hat mich erstmals Michael wieder abends abgeholt zu diesem vietnamesischen Kleinstlokal, zur Feier des Tages. Das „Missverständnis“ hat sich wie folgt aufgeklärt. Ich vereinbarte gleich morgens einen Termin für 14:00 mit der Ehefrau; sagte dazu, worum es ginge; sie war beflissen und kleinlaut. Ist sie so oder sie hatte ein schlechtes Gewissen? Die Tatsache, dass wir „Hospz“ nicht aussprechen sollen wollte sie mit ihrer übergroßen Liebe erklären, ihr Mann sei ihr Ein und Elles, ihr Sinn, ihr Einziges; es ging also um Hoffnung: ob man sie zerstöre, nähre, wie aufrichtig überhaupt gesprochen werde. Sie stimmte mir bei, dass es kein Ausdruck von Liebe sein kann, ihn zu belügen, zumal ein Mensch ja auch spürt, was vorgeht. Was also mit der Patientenverfügung? Sie beteuerte, ja SCHWOR, dass man mit ihr darüber nicht gesprochen habe, KEIN WORT.  Schlemmer hatte gesagt, die sei bei ihnen für nichtig erklärt worden, wieso gebe sie diese bei uns überhaupt her? Diesem Patienten – davon habe ich mich überzeugt- konnte man damit nicht mehr kommen, ihm auch keinen Stift in die Hand drücken. Also habe ich mit MEINER Schrifft und jeweils Datum und Kennzeichnung, mit Lineal ausgestrichen, anders angekreuzt, Randbemerkungen, wann geändert, im Beisein von…; mit dem Patienten nur noch das Nötigste; Stempel, Unterschrift von mir und ihr. Dass wir geändert haben; dass er dableiben und nicht ins Krankenhaus will, keine Herz-Lungenmaschine, keine Wiederbelebung – gesagt ist es jetzt und das Original entsprechend korrigiert; die Kopien habe ich einkassiert. Fragwürdig ist mein Vorgehen gegenüber diesen beiden Kriminalhauptkommissaren schon. – Ansonsten ein ereignisarmer Tag zugunstent ausgiebigen Austauschs mit Renate; Freude bei KollegInnen wegen des ausgesetzten Gesetzes, (aus meiner Sicht nur aufgeschoben). Heute macht Gregor frei, er hat 90 ungemachte Urlaubstage, nimmt nie frei, kann nie weg; derzeit gönnt er sich wöchentlich einen freien Tag. Wir haben also sturmfrei.

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4 Antworten

  1. Ines sagt:

    Sehr gut aufgelöst, dieses „Missverständnis“. Wobei ich den Teil mit den Kriminalhauptkommissaren nicht verstehe. Wie kann man 90 Urlaubstage ansammeln? Gibt es bei euch nicht eine Frist für den Resturlaub? Wenn ich den Rest vom Vorjahr nicht bis Ende März nehme, ist er weg. Glückwunsch an Michael zur neu gewonnenen Freoheit.

    • Heike sagt:

      Das ist auch bei den BB so, ja. Der Urlaub verfällt natürlich. Gregor fühlt sich in der Coronazeit außerstande, das Haus länger allein zu lassen. – Ich dachte, eine Kriminalhauptkommissarin hört bei Vernehmungen jede Menge Schwüre, so habe ich es im Krimi oft gehört. Jetzt schwört sie. Heute kam die Idee auf, ob sie vielleicht an einer Art Amnesie leidet, dass sie sich an keinerlei Gespräche erinnert. Sie hängt auch im Trauma der Erstdiagnose fest, die eineinhalb Jahre zurückliegt.

  2. Beate sagt:

    90 Urlaubstage, das sind 18 Wochen, schon fast ein Sabbatical….In meiner Arbeit gibt es Leute, die mehr als 200 Überstunden haben, die am 30.1. des Folgejahres auf 100 gekappt werden. Und die Beamten können ihren Resturlaub jahrelang parken. Lauter workaholics…

  3. Renate sagt:

    Wir haben heute, wie du schon geschrieben hast, alles ausführlich besprochen.

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